INFORMATIONEN | QUALIFIKATIONSNACHWEISE
Auszug aus der aktuellen BGI / GUV -I 819 - 2
"die mit der Einrichtungsplanung und Ausführung der Geschäftsstellen beauftragten Unternehmen haben aktuelle Nachweise zur Qualifikation der zuständigen Personen vorzulegen. Als Nachweis gelten z. B. die von den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern, den Polizeibehörden oder anderen Vorschriftengebern erteilten Zertifikate. Die verwendeten Produkte zur Kassensicherung und der weiteren eingesetzten Sicherheitstechnik (z. B. Einbruch- / Überfallmeldeanlage, ORÜA, Video, ZKA, Einfärbe-/Ortungssysteme) müssen dem Stand der Technik entsprechen."
Um unsere Auftraggeber kompetent und vollständig zu beraten, nehmen wir regelmässig an entsprechenden Fachveranstaltungen und Seminaren bei unterschiedlichen Institutionen teil.
Das Planungsbüro für Banken verfügt über aktuelle Nachweise für die Beratung von Banken und Sparkassen.